MÜLLPLAN

B

Nächster Termin für Restmüll ist am: 11.12.2024

Nächster Termin für Leichtfraktion ist am: 18.12.2024

 

Müllinformationen:

Termine für Problemabfälle wurden noch nicht kommuniziert.

Sperrmüllabfuhr:
Sperrabfall kann wie folgt zur Abholung angemeldet werden:
Onlineformular unter: https://www.egb-bir.de/sperrmuellformular.html
telefonisch unter 06782/9989-13,
per E-Mail (info@egb-bir.de) oder
persönlich sowie schriftlich (AWB Birkenfeld, Schlossallee 9, 55765 Birkenfeld)

Weitere Informationen herunterladen [PDF]

Restmüll

  • Gehört hinein

    Zum Restabfall gehören alle Abfälle, die keiner anderen Abfallsorte (Altpapier, Bioabfall, Gelber Sack, Problemabfälle usw.) zugeordnet werden können.

  • Gehört NICHT hinein

    Bioabfall, Bauschutt, Batterien, Elektro-Altgeräte, Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren, Problemstoffe, Einweggeschirr, Verpackungen

Biomüll

  • Gehört hinein

    Küchenabfälle (z. B. Brotreste, Eierschalen, Fischgräten, Kaffeefilter, Kartoffel- und Zwiebelschalen, Knochen, Obstreste, Teebeutel sowie verdorbene Lebensmittel) Organische Abfälle (z. B. nicht verunreinigtes und biologisch abbaubares Kleintier- und Katzenstreu, Federn, Küchenpapier, Nussschalen) Grünabfälle in kleinen Mengen (z.B. Kräuter, Schnittblumen, Zimmerpflanzen ohne Töpfe)

  • Gehört NICHT hinein

    Altglas, Altholz, Altpapier, Bauschutt Grüngut und Gartenabfälle Hunde- und Katzenkot Problemabfälle Restabfall Sperrabfall Tierkadaver Verkaufsverpackungen

Leichtfraktion

  • Gehört hinein

    Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Metall und Verbundstoffen (restentleert, z.B. Aluminiumdeckel, -schalen, und -dosen (Konserven, ohne Pfand), Farbeimer (nicht verschlossen), Getränke- und Milchkartons, Joghurtbecher, Konserven- und Tierfutterdosen, Nudel- und Suppentüten, Reinigungsmittel- und Shampooflaschen, Spraydosen, Tuben (z.B. für Zahnpasta, Salben u.ä.) oder Verpackungsstyropor

  • Gehört NICHT hinein

    -Baustellenabfälle, z.B. Baustyropor, Bodenbeläge und Rohre, Teichfolie -Einweg-Gläser -Papier, Pappe und Kartonagen - Restabfälle, z.B. Einweghandschuhe, Kassetten, Klarsichthüllen, Plastikschüsseln, Tapeten, Windeln und Zahnbürsten

Altpapier

  • Gehört hinein

    -Verbrauchsgüter aus PPK (Papier, Pappe und Kartonagen) z.B. Bücher (ohne Folien und Metallteile), Geschenkpapier (unbeschichtet), Hefte, Kataloge, Schreib- und Computerpapier, Werbeprospekte und Zeitungen -Verkaufsverpackungen aus PPK z.B. Keks-, Müsli-, Nudel-, Reis- und Seifenschachteln und Pizzakartons

  • Gehört NICHT hinein

    -Beschichtetes Papier (z.B. Backpapier, Fotos, Kassenzettel) -Kohle- und Pauspapier -Nasses und verschmutztes Papier -Papiertaschentücher (benutzt/unbenutzt) -Tapeten (benutzt/unbenutzt) -Verkaufsverpackungen aus Naturmaterialien (z.B. Holzkisten, Stofftaschen) und Verbundstoffen (z.B. Milchkartons, Safttüten) Bis auf die Verkaufsverpackungen aus Verbundstoffen (Leichtfraktion/Gelber Sack) gehören die oben genannten Abfalle in den Restabfall.

Altglas

  • Gehört hinein

    Zum Altglas gehören ausschließlich Verkaufsverpackungen aus Glas wie z.B. Getränkeflaschen ohne Pfand Konservengläser Flakons (z.B. von Parfums) nach Farben sortiert (braun, grün und weiß - andere Farben gehören stets ins Grünglas) Behältergläser, die nicht durch die Einfüll-öffnungen passen (z.B. Magnumflaschen), müssen über den Restabfall entsorgt werden

  • Gehört NICHT hinein

    Flachglas (z.B. von Fenstern, Türen, Vitrinen und Aquarien), Geschirr aus Glas (z.B. Trinkgläser, Auflaufformen, Blumenvasen und Salatschüsseln), Glasbausteine, Lampenschirme aus Glas Leuchtmittel (z.B. Glühbirnen, Neonröhren) Spiegelglas

Altmetall

  • Gehört hinein

    Fahrräder, Pfannen, Rasenmäher (ohne Betriebsstoffe), Sonnenschirmständer, Töpfe, Wäscheständer, Werkzeuge, sonstige metallische Wertstoffe

  • Gehört NICHT hinein

    Brandschutztüren Fahrzeugteile (z.B. Auspuffanlagen, Motorhauben) Öfen mit Inhalt (z.B. Dämmwolle und Schamottsteine

Grünschnitt

  • Gehört hinein

    Baum-, Hecken- und Strauchschnitt, Garten- und Zimmerpflanzen (ohne Töpfe) Laub und Moos, Stammhölzer (max. 20 cm Durchmesser, max. 3 m Länge) Rasenschnitt (nur von Sportplätzen)

  • Gehört NICHT hinein

    Altholz, Bauschutt, Bioabfälle Dekorations- und Befestigungsmaterialien (z.B. Bindegarn, Draht, Steckmoos, künstliche Blumen usw.) Erdaushub und Steine Metall- und Elektronikschrott Rasenschnitt von Privatgärten Rest(sperr)abfall Schnittblumen und Unkraut Transportgefäße (z.B. Biobeutel, Plastiktaschen oder -säcke, Körbe usw.) Wurzelstöcke und Stammhölzer mit mehr als 20 cm Durchmesser (Entsorgungsmöglichkeit: Grüngut-Hofannahmestelle Petry, Idar-Oberstein/Weierbach)